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Hundeführerschein

Sachkundenachweis „Hundeführerschein“

Seit Juli 2021 findet regelmäßig an jedem ersten Donnerstag im Monat die Prüfung
zur Sachkunde für Ersthundehalter (Hundeführerschein) auf unserem Tierheimgelände statt. 
Für eine Anmeldung wenden Sie sich bitte direkt an Rolf Scherer unter 0171 -7152514 .


Ab dem 1. Juli 2013 müssen Hundehalter ihre Sachkunde nachweisen können. Dies soll vor allem Beißattacken vorbeugen.

Hundehalter, die sich nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben und laut Gesetz nicht anderweitig als sachkundig gelten, müssen den Nachweis der Sachkunde über eine theoretische und praktische Prüfung erbringen. Ausgenommen sind Hundehalter, die in den 10 Jahren vor Verabschiedung des Gesetzes mindestens zwei Jahre lang einen Hund steuerlich angemeldet haben.

Die theoretische Prüfung ist vor Aufnahme der Hundehaltung, die praktische Prüfung innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen. Abgefragt werden in der Theorie unter anderem Erziehung, Ausbildung, Pflege und einschlägiges Recht. In der Prüfung müssen „Alltagssituationen“ gemeistert werden. Die genauen Kostenbeträge entscheiden die jeweiligen Prüfenden.

Die Sachkundeprüfungen dürfen nur von anerkannten Prüfern abgenommen werden. Eine fortlaufende Liste führt das Landwirtschaftsministerium in Hannover. Auskunft über zugelassene Prüfer erteilen zum Beispiel Hundeschulen, Veterinärämter, Landkreise oder die kreisfreien Städte. Hundeschulen können anerkannte Prüfer für die Sachkundeprüfung einladen.